(1) Die Anbahnung des Vertrages verläuft wie folgt: Entweder nehmen die Betroffenen mit dem Verantwortlichen Erstkontakt auf oder umgekehrt. Hierbei verarbeitet der Verantwortliche alle Daten, die die Betroffenen freiwillig übermitteln. Das sind häufig die Kontaktdaten (Name, Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse, Anschrift und Telefonnummer). Der Verantwortliche speichert diese Daten. Zweck ist die Anbahnung bzw. Begründung eines Vertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO.
(2) Nach Zustandekommen des Vertrages erhebt der Verantwortliche die weiteren Kommunikationsdaten (Auslieferung Leistung, Beantwortung Nachfragen), um den Vertrag zu erfüllen. Zweck ist die Durchführung eines Vertrages. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. b DSGVO
(3) Nach Ende des Vertrages werden die Kundendaten wie folgt aufbewahrt:
Daten, die für die Besteuerung des Verantwortlichen relevant sind, werden grundsätzlich f ür sechs Jahre aufbewahrt. Hiervon abweichend werden für zehn Jahre aufbewahrt. Die jeweilige Frist beginnt in dem Jahr, in dem das Dokument entstanden ist. Zweck ist die Erfüllung einer rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. § 147 AO.
Sofern die Verarbeitung der Daten auf einer Einwilligung beruht, werden die Daten, die auf Grundlage der Einwilligung verarbeitet werden, bis zum Widerruf der Einwilligung oder bis der mit ihrer Verarbeitung verbundene Zweck erlischt, aufbewahrt. Der Zweck wird in der jeweiligen Einwilligungserklärung genannt. Rechtsgrundlage ist Artikel 88 DSGVO i.V.m. § 26 Absatz 2 BDSG2018.
Daten, die die Erteilung einer Einwilligung beweisen für drei Jahre aufbewahrt, wobei diese Frist am 31. Dezember des Kalenderjahres beginnt, in dem entweder die Einwilligung widerrufen wird oder die Daten aus anderen Gründen gelöscht werden. Zweck ist die Erfüllung einer rechtlichen Aufbewahrungsverpflichtung. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO i.V.m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO.
(4) Ergänzend zu Absatz 2 gilt, dass der Verantwortliche Daten aus der Buchhaltung an eine externe Steuerberatungskanzlei übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse folgt aus der Erforderlichkeit der Wahrnehmung externer, steuerrechtlicher Beratung/Betreuung. Soweit Daten bei der Steuerberatungskanzlei verarbeitet werden, stellt dies keine Auftragsverarbeitung (vgl. DSK-Kurzpapier 13), sondern eine Datenübermittlung dar, die ihrerseits durch Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt ist. Es handelt sich mithin um einen Fall des sonstigen Outsourcings.
(5) Ergänzend zu Absatz 2 gilt, dass der Verantwortliche Daten aus der Buchhaltung an den Anbieter einer externen Buchhaltungssoftware übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Das berechtigte Interesse folgt aus der Erforderlichkeit der Wahrnehmung externer, steuerrechtlicher Beratung/Betreuung.
(6) Ergänzend zu Absatz 2 gilt, dass der Verantwortliche die Betroffenen werblich per E-Mail anspricht. Dafür verwendet der Verantwortliche folgende Daten: Name und E-Mail-Adresse. Zweck ist die werbliche Ansprache der Betroffenen, die sich in einem Vertragsverhältnis mit dem Betroffenen befinden. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO, wobei das berechtigte Interesse aus dem vorgenannten Zweck i.V.m. ErwG 47 folgt. Die Betroffenen werden darauf hingewiesen, dass sie dieser Verarbeitung jederzeit und ohne Begründung widersprechen können, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.